
Steuern
Hohe Steuerersparnis
Denkmalschutzobjekte sind nicht nur repräsentativ und ansprechend, sondern auch mit hohen Steuervorteilen verbunden. Diese gestalten sich unterschiedlich, abhängig von der Verwendung der Immobilie.
Selbstnutzer:
- Kosten, die aus der Sanierung der Immobilie entstehen können zehn Jahre lang mit jeweils 9 % vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden.
- Wer seine denkmalgeschützte Immobilie noch vor dem 31.12.2005 erworben hat erhält zudem acht Jahre lang jeweils 1 % des Kaufpreises als Eigenheimzulage. Die Bemessungsgrenze für die Eigenheimzulage liegt bei € 125.000, d.h. € 1.250 pro Jahr bei einem Kaufpreis, der mindestens der Bemessungsgrundlage entspricht. Bei einem niedrigeren Kaufpreis fällt die Eigenheimzulage entsprechend geringer aus.
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Kapitalanleger:
- Kosten, die aus der Sanierung der Immobilie entstehen können acht Jahre lang mit jeweils 9 % und vier weitere Jahre mit jeweils 7 % vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden.
- züsätzlich können Sie - je nach Baujahr des Hauses - Teile der Gebäude-Anschaffungskosten steuerlich geltend machen:
- 40 Jahre lang jeweils 2,5 % (bis Baujahr 1924)
- 50 Jahre langjeweils 2 % (ab Baujahr 1925)
- Dadurch werden vor allem Objekte mit verhältnismäßig geringen Anschaffungs- aber hohen Modernisierungskosten für Anleger interessant.
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| Selbstnutzer | Kapitalanleger | |
Steuerersparnis | 10 Jahre je 9 % | 8 Jahre je 9 % 4 Jahre je 7 % |
Stand 01.01.2010

